Kosten

Hier ein paar wichtige Hinweise zu den Kosten


Eine mitunter sehr wichtige Frage ist die Frage nach den entstehenden Kosten bei einer Konsultation des Rechtsanwalts. Je nach Fall, je nach Rechtsgebiet entstehen die unterschiedlichsten Kosten. Die gesetzliche Grundlage, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) dient hierbei als Anhaltspunkt. Das Gesetz ist für jedermann zugänglich: https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/


Eine Erstberatung für Verbraucher ist gedeckelt auf 190 € zuzüglich der gesetzlich anfallenden Mehrwertsteuer.


Wenn Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, so wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Amtsgericht. Dort erhalten Sie einen Beratungshilfeschein ausgestellt, mit dem Sie einen Termin einem Rechtsanwalt ausmachen können. Ihre Selbstbeteiligung beträgt 15 €, die Sie zu Beginn der Besprechung bei ihrem Rechtsanwalt unaufgefordert bezahlen sollten. Mit diesem Beratungshilfeschein kann eine außergerichtliche Vertretung durchgeführt werden.


Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, so kann gegebenenfalls Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Diesen Antrag erhalten Sie meist über Ihren Rechtsanwalt. Das Büro wird Ihnen hinsichtlich der Antragstellung behilflich sein.


Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie die notwendigen Kontaktdaten der Rechtsschutzversicherung zu der ersten Besprechung bereits mitbringen.


Auslagen, die für Ihren Rechtsstreit gemacht werden müssen, trägt grundsätzlich nicht der Rechtsanwalt, sondern Sie als Partei selbst. Hierzu gehören z. B. Akteneinsichtsgebühren, Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten usw. Bitte beachten Sie, dass die Amtssprache deutsch ist. Sämtliche vorzulegende Unterlagen an das Gericht sind in deutscher Sprache vorzulegen. Akzeptiert werden hierbei in der Regel nur Übersetzungen von vereidigten Dolmetschern aus dem Inland.


Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz deckt in seinen Ansetzungen oftmals nicht den Arbeitsaufwand, den ein Rechtsanwalt in dem vorgegebenen Rechtsstreit hat. Aus diesem Grunde ist er gehalten, eine Honorarvereinbarung zu treffen, die von den gesetzlichen Vorschriften abweicht. Hierzu gehören insbesondere die sehr aufwändigen Kindschaftssachen. Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts ist die Honorarvereinbarung üblich.


Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten des Rechtsstreits auf einmal zu zahlen, gleichzeitig jedoch zu viel für die Gewährung von Beratungshilfe / Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe verdienen, so sprechen Sie mich an und vereinbaren Sie von Anfang an eine monatliche Ratenzahlung.


Hier finden Sie mehr Informationen: 

https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Prozesskosten_+und+Beratungshilfe

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